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   OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 12/01   

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https://dejure.org/2001,6678
OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 12/01 (https://dejure.org/2001,6678)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.04.2001 - 2 W 12/01 (https://dejure.org/2001,6678)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. April 2001 - 2 W 12/01 (https://dejure.org/2001,6678)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigungsverfahren; Beschwerde; Grundstücksverkauf; Betreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tod des Betreuten nach Genehmigung eines Grundstückgeschäfts

  • Judicialis

    BGB § 1821; ; BGB § 1829; ; BGB § 1908; ; FGG § 55; ; FGG § 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1821 § 1829 § 1908; FGG § 55 § 62
    Betreuung - vormundschaftsgerichtliche Genehmigung für Grundstücksverkauf - zulässige Beschwerde des Erben - Rechtsmäßigkeit der Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 3 T 180/98 T 181/93
  • OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 12/01

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 416
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 12/01
    Das Landgericht hat allerdings zu Recht angenommen, daß die Erstbeschwerde gegen die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung vom 2. Juni 1997 nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Januar 2000 (NJW 2000, 1709 ff) statthaft war.
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch das

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 12/01
    Diese Rechtsposition erlangt der Verpächter kraft Gesetzes, ohne daß es dazu einer besonderen Vereinbarung oder einer Willenserklärung der Beteiligten bedarf (vgl. BGH NJW 1991, 3280, 3281 f).
  • BayObLG, 29.10.1997 - 3Z BR 196/97

    Doppelvollmacht des Notars bei Verkauf eines Grundstücks des Betreuten durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 12/01
    In einem solchen Fall der Doppelbevollmächtigung wird die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung indessen erst dann wirksam, wenn der Notar seinen Willen zur Entgegennahme und Mitteilung der Genehmigung nach außen erkennbar macht (vgl. Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 8. Auf., § 55 FGG Rn. 8; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1828 Rn. 11; BayObLG FamRZ 1998, 1325).
  • LG Bamberg, 23.12.1998 - 3 T 181/98
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 12/01
    2 W 12/01 3 T 180 und 3 T 181/98 LG Kiel 3 XVII 1222 AG Bad Segeberg.
  • OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05

    Beschwerdeberechtigung im vormundschaftlichen Genehmigungsverfahren von nicht

    Sinn und Zweck der von der Rechtsprechung herausgebildeten Verpflichtung des Rechtspflegers, seine Absicht zur Versagung der Genehmigung durch Vorbescheid anzukündigen, ist es gerade, dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu eröffnen, die Entscheidung des Rechtspflegers richterlich im Beschwerdeverfahren überprüfen zu lassen (BVerfG NJW 2000, 1709; OLG Schleswig Rpfleger 2001, 416).
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